Unsere Leistungen
Von der täglichen Pflege bis zur medizinischen Versorgung: Wir helfen dort, wo Sie Hilfe brauchen, in Gelsenkirchen und Umgebung.
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Grundpflege (SGB XI)
Körperpflege, Ernährung, Mobilität: Wir helfen im Alltag, wo es alleine nicht mehr geht. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 über die Sachleistung.
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Behandlungspflege (SGB V)
Medikamente, Verbände, Injektionen, Blutzucker: medizinische Versorgung bei Ihnen zu Hause. Der Arzt verordnet, die Krankenkasse zahlt, auch ohne Pflegegrad.
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Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige brauchen Pausen. Ab Pflegegrad 2 gibt es dafür 3.539 € im Jahr, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege.
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Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
Pflichtbesuche für alle, die Pflegegeld beziehen, bezahlt von der Pflegekasse. Dazu Beratung zu Pflegegrad, Anträgen und Widerspruch.
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Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche. Ab Pflegegrad 1 bezahlbar über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
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Kosten
Wer zahlt was?
Die meisten Leistungen bezahlen die Pflegekasse oder die Krankenkasse. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
Was kostet ein Pflegedienst?- Pflegekasse
- Grundpflege, Verhinderungspflege und Beratungsbesuche. Voraussetzung ist ein Pflegegrad.
- Krankenkasse
- Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, unabhängig vom Pflegegrad. Es fällt eine gesetzliche Zuzahlung an.
- Entlastungsbetrag
- 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, zum Beispiel für Hilfe im Haushalt und Betreuung.
Nicht sicher, was Sie brauchen?
Wir schauen uns Ihre Situation an und sagen Ihnen, welche Leistungen sinnvoll sind und was die Kasse übernimmt.
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