Verhinderungspflege in Gelsenkirchen
Auch pflegende Angehörige brauchen Pausen. Das Gesetz sieht sie ausdrücklich vor.
Verhinderungspflege heißt: Fällt die Person aus, die sonst pflegt, springen wir ein. Das kann für ein paar Stunden sein, für einen Tag oder für mehrere Wochen im Jahr. Die Pflegekasse bezahlt.
Ihr Anspruch im Überblick
- 3.539 € pro Kalenderjahr als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, frei aufteilbar
- Ab Pflegegrad 2
- Bis zu 8 Wochen (56 Tage) im Jahr, für beide Leistungen zusammen
- Keine Vorpflegezeit mehr: Sie können den Anspruch sofort nutzen
- Stundenweise oder tageweise, je nach Bedarf
Wann können Sie Verhinderungspflege nutzen?
Das Gesetz fasst weit, was als Verhinderung gilt. Sie müssen sich nicht rechtfertigen. Typische Fälle:
- Urlaub: Die Pflegeperson fährt weg, auch nur übers Wochenende.
- Krankheit: Die Pflegeperson ist selbst krank oder erschöpft.
- Termine: Arzt, Amt, wichtige Verabredungen.
- Auszeit: einfach mal ein freier Nachmittag.
- Beruf: wenn Arbeit und Pflege sonst nicht zusammenpassen.
Voraussetzungen
- Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- Die pflegebedürftige Person wird zu Hause gepflegt, nicht im Pflegeheim
- Die Pflegeperson ist verhindert, egal aus welchem Grund
Wie viel davon zahlt die Kasse, wenn wir einspringen?
Übernimmt ein Pflegedienst wie wir die Ersatzpflege, steht Ihnen der volle gemeinsame Jahresbetrag zur Verfügung. Was Sie davon für Verhinderungspflege nutzen, fehlt später für die Kurzzeitpflege. Deshalb lohnt es sich, kurz zu planen.
Springt stattdessen ein naher Angehöriger ein, der nicht erwerbsmäßig pflegt, erstattet die Kasse in der Regel höchstens das Zweifache des Pflegegelds, bei Pflegegrad 2 zum Beispiel 694 €.
So läuft die Abrechnung
Sie sagen uns, wann wir kommen sollen. Wir kommen, pflegen und schicken am Ende alle Unterlagen an Ihre Pflegekasse. Die Kasse erstattet Ihnen das Geld, oder wir rechnen direkt ab. Vorher klären wir mit Ihnen, wie viel vom Jahresbetrag noch übrig ist.
Typische Situationen
Stundenweise Entlastung
Zweimal pro Woche je vier Stunden, damit die pflegende Tochter arbeiten gehen kann.
Zwei Wochen Reha
Der Ehemann fährt zur Reha, wir versorgen seine Frau in dieser Zeit zu Hause. Abgerechnet über den gemeinsamen Jahresbetrag.
Plötzliche Krankheit
Die pflegende Schwiegertochter hat Grippe. Wir springen kurzfristig ein.
Feste Auszeit
Jeden Samstagabend drei Stunden, damit die pflegende Partnerin einen festen Termin für sich hat.
Pausen gehören zur Pflege
Viele pflegende Angehörige kennen den Anspruch nicht oder nutzen ihn aus schlechtem Gewissen nicht. Pflege dauert oft Jahre. Wer sich nicht regelmäßig erholt, wird selbst krank, und dann fehlt die Hilfe ganz.
Planen Sie die nächste Pause mit uns. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie viel vom Jahresbetrag noch frei ist und wann wir übernehmen.