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Mo–Do 8:30–16:00 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr

Behandlungspflege in Gelsenkirchen

Medizinische Versorgung zu Hause, fachgerecht und direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Blutdruckmanschette am Arm einer älteren Person, zu Hause am Tisch

Behandlungspflege sind die medizinischen Aufgaben, die Ihr Arzt verordnet: Medikamente, Spritzen, Verbände. Unsere examinierten Pflegekräfte übernehmen sie bei Ihnen zu Hause, oft täglich, manchmal mehrmals am Tag.

Unsere Behandlungspflege im Detail

Medikamente

  • Medikamentengabe (oral, subkutan, intramuskulär)
  • Richten von Medikamenten nach Plan
  • Insulininjektionen
  • Blutzuckermessung und Dokumentation
  • Beobachtung der Wirkung

Wundversorgung

  • Verbandswechsel
  • Behandlung von Druckgeschwüren (Dekubitus)
  • Versorgung chronischer Wunden
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Wunddokumentation

Vitalwerte

  • Blutdruckmessung
  • Puls und Temperatur
  • Sauerstoffsättigung
  • Gewichtskontrolle

Spezielle Versorgung

  • Katheterpflege (Blasenkatheter)
  • Stomaversorgung
  • Absaugen der oberen Atemwege
  • Inhalationen
  • Versorgung von PEG-Sonden

Wer zahlt die Behandlungspflege?

Die Krankenkasse, und zwar unabhängig vom Pflegegrad. Sie brauchen nur eine ärztliche Verordnung, meist vom Hausarzt. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Die gesetzliche Zuzahlung (ab 18 Jahren)

  • 10 € je Verordnung
  • 10 % der Kosten, aber nur für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Danach fällt dieser Anteil im laufenden Jahr weg.
  • Alle Zuzahlungen eines Jahres zusammen sind begrenzt auf 2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken auf 1 %. Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse eine Befreiung für den Rest des Jahres aus.

So bekommen Sie eine Verordnung

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt über den Bedarf.
  2. Er stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus (Muster 12).
  3. Die Verordnung geben Sie uns, oder wir holen sie ab.
  4. Wir reichen sie bei der Krankenkasse ein und klären alle Rückfragen.
  5. Wir beginnen mit der Versorgung, oft schon am Tag der Entlassung aus der Klinik.

Nach einer Operation oder Klinikentlassung

Ein häufiger Fall: Sie oder ein Angehöriger kommen aus der Klinik, brauchen aber weiter Wundversorgung, Verbände oder Medikamente. Der Sozialdienst im Krankenhaus kann die Verordnung organisieren. Wir übernehmen die Versorgung zu Hause direkt im Anschluss.

Steht eine Entlassung an oder hat der Arzt schon verordnet? Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch. Wir klären dann, ab wann wir kommen können.