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Mo–Do 8:30–16:00 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr

Pflegeberatung in Gelsenkirchen

Pflegegrad beantragen, Begutachtung, Widerspruch, Leistungsansprüche: Wir kennen die Abläufe und gehen sie mit Ihnen durch.

Hände zweier Personen über Formularen und einer Brille auf dem Tisch

Wer pflegt oder gepflegt wird, steht oft vor vielen Formularen, Begriffen und Fristen. Wir bringen Ordnung hinein. Ob Pflichtbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI oder allgemeine Beratung: Wir erklären, ordnen ein und begleiten Sie.

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht, also von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst bekommen. Die Pflegekasse bezahlt den Besuch, für Sie entstehen keine Kosten. Und oft ist es der eine Termin, an dem jemand von außen auf die ganze Pflegesituation schaut.

Wie oft ist der Beratungsbesuch vorgesehen?

  • Pflegegrad 2 und 3 mit Pflegegeld: Pflicht, einmal im Halbjahr.
  • Pflegegrad 4 und 5 mit Pflegegeld: Pflicht, einmal im Halbjahr. Auf Wunsch auch vierteljährlich.
  • Pflegegrad 1: keine Pflicht, aber Anspruch auf einen Besuch im Halbjahr.
  • Mit Pflegesachleistung (ein Pflegedienst kommt schon): keine Pflicht, aber Anspruch auf einen Besuch im Halbjahr.

Wird ein Pflichtbesuch nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen, bei Wiederholung auch ganz streichen. Bis 31. März 2027 kann auf Wunsch jeder zweite Besuch per Video stattfinden; der erste Besuch ist immer bei Ihnen zu Hause.

Was passiert beim Beratungsbesuch?

Wir kommen zu Ihnen nach Hause und schauen uns in Ruhe an, wie die Pflege läuft. Das ist keine Prüfung, sondern ein Gespräch. Typische Themen:

  • Pflegesituation: Was läuft gut? Wo hakt es? Wer ist überlastet?
  • Praktische Tipps: rückenschonende Pflege, Lagerung, Ernährung
  • Leistungen: Welche Ansprüche haben Sie, die Sie noch nicht nutzen?
  • Hilfsmittel: Pflegebett, Rollator, Rutschmatte, Inkontinenzprodukte, und was davon wirklich nötig ist
  • Höherstufung: Ist der Pflegebedarf gestiegen? Dann lohnt ein neuer Antrag.
  • Nachweis: Wir schicken den Bericht an Ihre Pflegekasse.

Allgemeine Pflegeberatung, auch ohne Pflegegrad

Auch außerhalb der Pflichtbesuche beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die Pflege, auch wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben. Typische Anliegen:

Pflegegrad beantragen

Wir erklären die Voraussetzungen, helfen beim Antrag an die Kasse und bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (früher MDK) vor.

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Wir gehen die Kriterien mit Ihnen durch, damit Sie wissen, was gefragt wird. Auf Wunsch sind wir beim Termin dabei.

Widerspruch bei Ablehnung

Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft? Wir helfen bei der Begründung und achten auf die Frist.

Leistungen kombinieren

Pflegegeld, Sachleistung, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag: Wir rechnen mit Ihnen durch, was sich wie kombinieren lässt.

Eine feste Ansprechperson

Bei uns sprechen Sie immer mit derselben Person, die Ihre Situation kennt. Wir sagen Ihnen ehrlich, was geht und was nicht, auch wenn die Antwort mal unbequem ist.

Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, am Telefon oder bei Ihnen zu Hause. Bringen Sie gern mit, was Sie von der Kasse bekommen haben.