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Verhinderungspflege: 3.539 Euro im Jahr nutzen

1 Min. Lesezeit Pflegedienst Fermal
Verhinderungspflege Pflegekasse Entlastung Angehörige

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Großartiges. Aber auch sie brauchen mal eine Pause. Die Verhinderungspflege macht das möglich und wird von der Pflegekasse bezahlt.

Was ist Verhinderungspflege?

Wenn Sie als pflegender Angehöriger verhindert sind, sei es durch Urlaub, Krankheit oder einfach eine Auszeit, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.

Wie viel Geld steht Ihnen zu?

Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine neue Regel: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag.

  • 3.539 Euro pro Kalenderjahr stehen Ihnen insgesamt zur Verfügung.
  • Sie entscheiden selbst, wie Sie den Betrag zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufteilen.
  • Pflegt ein naher Angehöriger die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig, ist die Erstattung in der Regel auf das Zweifache des Pflegegelds Ihres Pflegegrads begrenzt. Nachgewiesene Aufwendungen können darüber hinaus übernommen werden.
  • Beauftragen Sie einen Pflegedienst wie uns, steht Ihnen der volle Betrag zur Verfügung.

Voraussetzungen

  • Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5.
  • Maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr, für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen.
  • Eine Vorpflegezeit ist seit der Reform nicht mehr nötig. Sie können die Leistung also auch kurz nach Anerkennung des Pflegegrads nutzen.

So nutzen Sie Verhinderungspflege

Stundenweise Verhinderungspflege

Ideal für regelmäßige Entlastung:

  • Arzttermine
  • Einkäufe
  • Behördengänge
  • Einfach mal Zeit für sich

Tageweise Verhinderungspflege

Perfekt für:

  • Kurzurlaub
  • Familienfeier
  • Eigene Krankheit

Wichtig: Das Geld verfällt

Nicht genutzte Verhinderungspflege verfällt am Ende des Jahres. Nutzen Sie Ihren Anspruch.

Wir helfen Ihnen

Als ambulanter Pflegedienst übernehmen wir gerne die Verhinderungspflege für Ihren Angehörigen. Wir kümmern uns auch um die Abrechnung mit der Pflegekasse. Mehr dazu finden Sie unter Verhinderungspflege.

Jetzt beraten lassen

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu allen Pflegethemen in Gelsenkirchen und Umgebung.