Was kostet ein Pflegedienst? Wer zahlt was (2026)
Kurz gesagt: Ein Großteil der Pflege zu Hause wird von der Pflegekasse und der Krankenkasse bezahlt. Wie viel genau, hängt vom Pflegegrad ab, das ist die Einstufung Ihres Pflegebedarfs von 1 bis 5. Nur was über diese Leistungen hinausgeht, zahlen Sie selbst, und diesen Eigenanteil können Sie mit den richtigen Leistungen oft deutlich senken.
Die drei Töpfe, aus denen Pflege bezahlt wird
1. Die Pflegekasse: Grundpflege und Hauswirtschaft
Die Pflegekasse ist die Versicherung, die Sie automatisch über Ihre Krankenkasse haben. Sie zahlt für Grundpflege (Waschen, Anziehen, Hilfe beim Essen) und hauswirtschaftliche Unterstützung, gestaffelt nach Pflegegrad. Sie haben die Wahl zwischen zwei Formen:
- Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Dieses Geld erhalten Sie direkt.
- Pflegesachleistung, wenn ein Pflegedienst wie wir die Pflege übernimmt. Dieses Geld rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie sehen davon keine Rechnung.
Beide Formen lassen sich auch anteilig kombinieren (Kombinationsleistung): Nutzen Sie zum Beispiel nur die Hälfte der Pflegesachleistung, bekommen Sie daneben die Hälfte des Pflegegelds.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Pflegesachleistung pro Monat |
|---|---|---|
| 1 | kein Anspruch | kein Anspruch (nur Entlastungsbetrag) |
| 2 | 347 € | 796 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € |
Dazu kommt für alle Pflegegrade der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, zweckgebunden für Betreuung und Hauswirtschaft. Mehr dazu in unserem Artikel zum Entlastungsbetrag.
2. Die Krankenkasse: Behandlungspflege auf Verordnung
Manche Leistungen sind keine Pflege im engeren Sinn, sondern medizinische Versorgung: Medikamente stellen, Wunden versorgen, Spritzen setzen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen. Das nennt man Behandlungspflege, und dafür ist nicht die Pflegekasse zuständig, sondern die Krankenkasse.
Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, also ein Rezept Ihres Hausarztes oder Facharztes. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten dann fast vollständig. Sie zahlen eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme im Kalenderjahr. Danach ist Behandlungspflege im laufenden Jahr zuzahlungsfrei. Wer durch Zuzahlungen ohnehin stark belastet ist, kann sich befreien lassen: Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung bei 1 Prozent.
Mehr zur Behandlungspflege finden Sie unter Behandlungspflege.
3. Der Eigenanteil: wann er entsteht und wie Sie ihn klein halten
Bei häuslicher Pflege ist ein Eigenanteil keine feste Größe wie im Pflegeheim, sondern das, was am Ende übrig bleibt, wenn Sie alle Leistungen ausgeschöpft haben. Für viele Familien ist er dadurch deutlich niedriger, als sie erwarten. Ein Eigenanteil entsteht, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als das, was Pflegekasse und Krankenkasse übernehmen, zum Beispiel weil mehr Grundpflege nötig ist, als die Pflegesachleistung abdeckt, oder weil einzelne Leistungskomplexe (feste Pauschalen für bestimmte Pflegetätigkeiten) zusammen den monatlichen Betrag übersteigen.
So halten Sie den Eigenanteil klein:
- Kombinationsleistung nutzen, damit kein Teil der Pflegesachleistung ungenutzt bleibt.
- Entlastungsbetrag ausschöpfen für Betreuung und Hauswirtschaft, die sonst aus eigener Tasche bezahlt würden.
- Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn eine pflegende Angehörige oder ein pflegender Angehöriger ausfällt. Seit dem 1. Juli 2025 gilt dafür ein gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege von 3.539 Euro. Mehr dazu unter Verhinderungspflege.
- Pflegegrad regelmäßig prüfen lassen, wenn sich der Pflegebedarf verändert hat. Ein höherer Pflegegrad bedeutet höhere Leistungsbeträge.
Wichtig: Was ein Pflegedienst für einzelne Leistungen konkret berechnet, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und je nach Leistungskomplex. Die genauen Preise nennen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, zusammen mit einer Einschätzung, wie hoch Ihr voraussichtlicher Eigenanteil ausfällt.
Beispielrechnung: nur mit gesetzlichen Beträgen
Diese Rechnung zeigt, was Ihnen gesetzlich zusteht, nicht was ein bestimmter Pflegedienst konkret abrechnet. Nehmen wir eine Person mit Pflegegrad 3, die zu Hause von einem Pflegedienst und von Angehörigen gemeinsam versorgt wird:
- Pflegesachleistung Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro monatlich für den Pflegedienst.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für Betreuung und Hauswirtschaft.
- Behandlungspflege auf Verordnung: von der Krankenkasse übernommen, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
- Verhinderungspflege: bis zu anteilig 3.539 Euro im Jahr, wenn die Angehörigen einmal ausfallen.
Ob diese Beträge den tatsächlichen Pflegebedarf vollständig decken, hängt davon ab, wie viele Einsätze pro Tag nötig sind und welche Leistungskomplexe ein Pflegedienst dafür ansetzt. Genau das besprechen wir mit Ihnen im Erstgespräch, bevor irgendetwas verbindlich wird.
Häufige Fragen
Muss ich für den Antrag auf Pflegeleistungen etwas bezahlen? Nein. Der Antrag bei der Pflegekasse und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sind kostenlos. Auch die Pflegeberatung, die Sie danach in Anspruch nehmen können, zahlt die Pflegekasse.
Zahle ich sofort einen Eigenanteil, sobald ich einen Pflegedienst beauftrage? Nicht zwingend. Solange die Kosten innerhalb der Pflegesachleistung, des Entlastungsbetrags und der Behandlungspflege bleiben, entsteht kein Eigenanteil. Er entsteht erst, wenn der Bedarf darüber hinausgeht.
Was passiert, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe? Ohne Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse keine Pflegeleistungen. Die Krankenkasse kann aber trotzdem Behandlungspflege auf Verordnung zahlen. Wir beraten Sie gerne zur Antragstellung.
Rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab, oder muss ich in Vorleistung gehen? Bei der Pflegesachleistung und bei verordneter Behandlungspflege rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse beziehungsweise Krankenkasse ab. Sie erhalten keine Rechnung für diese Anteile.
Wir rechnen das gemeinsam mit Ihnen durch
Jede Pflegesituation ist anders. Im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch schauen wir uns Ihren Pflegegrad, Ihren Bedarf und Ihre bereits genutzten Leistungen an und sagen Ihnen konkret, was Sie zu erwarten haben. Kontaktieren Sie uns oder informieren Sie sich vorab über unsere Pflegeberatung.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu allen Pflegethemen in Gelsenkirchen und Umgebung.